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   FG Niedersachsen, 29.03.2001 - 5 K 216/00   

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https://dejure.org/2001,18550
FG Niedersachsen, 29.03.2001 - 5 K 216/00 (https://dejure.org/2001,18550)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.2001 - 5 K 216/00 (https://dejure.org/2001,18550)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. März 2001 - 5 K 216/00 (https://dejure.org/2001,18550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entlassungsgeld eines Zivildienstleistenden entfällt auf dem der Entlassung folgenden Monat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung für Kindergeld; Entlassungsgeld der Zivildienstleistenden als sonstige Bezüge

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entlassungsgeld der Zivildienstleistenden als sonstige Bezüge für die Zeit der Kindergeldberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1303
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2001 - 5 K 216/00
    In Folge dieser Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (vgl. das Urteil vom 1. März 2000 VI R 162/98, BStBl II 2000, 458 mit Amn. Hollatz in HFR 2000, 581) zum Kindergeldrecht entschieden: Auf welchen Monat Einkünfte und Bezüge entfallen, ist innerhalb des Kalenderjahres nicht nach dem Zuflusszeitpunkt, sondern nach der wirtschaftlichen Zurechnung zu bestimmen.
  • BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99

    Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2001 - 5 K 216/00
    In Folge dieser Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (vgl. das Urteil vom 1. März 2000 VI R 162/98, BStBl II 2000, 458 mit Amn. Hollatz in HFR 2000, 581) zum Kindergeldrecht entschieden: Auf welchen Monat Einkünfte und Bezüge entfallen, ist innerhalb des Kalenderjahres nicht nach dem Zuflusszeitpunkt, sondern nach der wirtschaftlichen Zurechnung zu bestimmen.
  • BFH, 01.03.2000 - VI R 162/98

    Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2001 - 5 K 216/00
    In Folge dieser Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (vgl. das Urteil vom 1. März 2000 VI R 162/98, BStBl II 2000, 458 mit Amn. Hollatz in HFR 2000, 581) zum Kindergeldrecht entschieden: Auf welchen Monat Einkünfte und Bezüge entfallen, ist innerhalb des Kalenderjahres nicht nach dem Zuflusszeitpunkt, sondern nach der wirtschaftlichen Zurechnung zu bestimmen.
  • BFH, 26.04.1991 - III R 48/89

    Entlassungsgeld nach § 9 Wehrsoldgesetz als gem. § 33a Abs. 1 EStG anrechenbarer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.03.2001 - 5 K 216/00
    Der Bundesfinanzhof (vgl. das Urteil vom 26. April 1991 III R 48/89, BStBl II 1991, 716) hat in dieser Weise bereits zu § 33 a Absatz 4 Satz 2 EStG entschieden.
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 57/00

    Entlassungsgeld bei Grundwehr- oder Zivildienst

    Teils wird es der abgelaufenen Dienstzeit zugeordnet (FG Münster, Urteil vom 16. Mai 2001 10 K 5266/99 Kg, EFG 2001, 1150), teils der sich typischerweise an die Entlassung anschließenden Überbrückungszeit bis zur Eingliederung des Soldaten oder Zivildienstleistenden in das Arbeitsleben oder bis zum Beginn eines Ausbildungsverhältnisses (Urteil der Vorinstanz in EFG 2000, 1258; Niedersächsisches FG, Urteil vom 29. März 2001 5 K 216/00, EFG 2001, 1303; im Ausgangspunkt auch FG Münster, Urteil vom 22. Februar 2001 1 K 3923/00 Kg, EFG 2001, 1222; Jachmann in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 32 Rdnr. C 60; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 32 Rz. 28 i.V.m. § 33a Rz. 79).
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